Genossenschaften2018-07-28T16:38:47+00:00

Genossenschaften

Seit Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Herman Schulze-Delitzsch unabhängig voneinander Mitte des 19. Jahrhunderts in Deutschland die ersten Genossenschaften ins Leben riefen, sind in vielen Bereichen der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens solche Gesellschaften entstanden. Allen gemeinsam ist das Ziel der Nutzenmaximierung für ihre Genossen. Dies steht, insbesondere in der heutigen Zeit, im Kontrast zum überwiegend und vorrangig gewinnorientierten Wirtschaften anderer Gesellschaftsformen.

Ein relativ neues Betätigungsfeld für Genossenschaften ist die Energiegewinnung. Seit einigen Jahren bilden sich daher Bürgerenergiegenossenschaften, die auf lokaler Ebene, in Städten und Landkreisen regenerative Energien erzeugen und vermarkten.

Genossenschaften auf einen Blick

  • Der Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder, oder deren soziale oder kulturelle Belange durch den gemeinsamen Geschäftsbetrieb zu fördern (§ 1 GenG).
  • Im Vordergrund steht die Nutzenmaximierung, nicht die Gewinnmaximierung.
  • Jeder Genosse hat eine Stimme, unabhängig von der Anzahl seiner Genossenschaftsanteile.
  • Die geringe Höhe des Genossenschaftsanteils erlaubt breite Beteiligung der Bevölkerung.
  • Die Haftung der Mitglieder ist auf den jeweils eigenen Genossenschaftsanteil beschränkt.
  • Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten in kleinen Genossenschaften ehrenamtlich.
  • Genossenschaften sind Mitglied in einem Prüfverband und werden mindestens alle zwei Jahre durch den Genossenschaftsverband geprüft.